Arbeitsleistungen im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren

Neben der Zuständigkeit für das Jugendstrafverfahren erfolgt in er der Jugendhilfe im Strafverfahren auch eine Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren. Für die Bearbeitung dieser Verfahren ist eine Kollegin des Fachdienstes zuständig und fungiert für die Betroffenen, die Justiz und weitere externe Kooperationspartner als Ansprechpartnerin.

Ordnungswidrigkeitenverfahren befassen sich mit Verstößen gegen die öffentliche Ordnung und sind mit einem Bußgeldbescheid verbunden. Wird das Bußgeld nicht gezahlt, kann der Bescheid durch das zuständige Jugendgericht in gemeinnützige Arbeitsstunden umgewandelt werden.

Für eine sinnvolle und nachvollziehbare Bearbeitung wird hierzu zwischen der zuständigen Fachkraft der Jugendhilfe im Strafverfahren und den betroffenen jungen Menschen und gegebenen Falls deren Eltern in einem persönlichen Gespräch, sowohl der Ablauf des Verfahrens erklärt, als auch das weitere Vorgehen gemeinsam besprochen. Im Gespräch werden dafür potenzielle Einsatzstellen für das Ableisten der Arbeitsstunden vorgestellt und es wird gemeinsam eine passende Einsatzstelle gesucht/gefunden. Eine Zuweisung, Vermittlung und Überwachung erfolgt im Anschluss durch die Jugendhilfe im Strafverfahren.

Ein großer Bereich der Ordnungswidrigkeitenverfahren stellt die Schulverweigerung, beziehungsweise der Schulabsentismus da. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Schulverweigerung / Schulabsentismus wird eingeleitet, wenn Schüler:innen stunden- beziehungsweise tageweise unentschuldigt der Schule fernbleiben. Auch hier wird dir Vermittlung und Überwachung der Arbeitsstunden, wenn diese durch das Gericht angeordnet wurden, von der Jugendhilfe im Strafverfahren übernommen. Des Weiteren wird in diesem Bereich durch verschiedenste pädagogische Angebote versucht, eine mögliche Wiedereingliederung in die Schule zu fördern und den Übergang der Jugendlichen und Heranwachsenden in die Erwerbstätigkeit, oder die weitere Schullaufbahn, zu unterstützen. Dafür kooperiert die Jugendhilfe im Strafverfahren abhängig von den Besonderheiten der Einzelfälle u.a. mit der Jugendberufsagentur, den Sozialarbeiter:innen der verschiedenen Schulen und dem Allgemeinen Sozialen Dienst der Landeshaupstadt Mainz.

Auch kann im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren jederzeit zur allgemeinen Unterstützung und Förderung nach Hilfe gefragt werden.

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