Kinder- und Jugendschutz im Haus des Jugendrechts
Durch die Zuordnung des Fachbereiches Kinder- und Jugendschutz in das neu konzipierte Haus des Jugendrechts, hat sich das Aufgabenspektrum konzeptionell erweitert.
Die neue Einrichtung will Jugendschutz, pädagogische Hilfsangebote und Jugendstrafverfahren intensiv verzahnen.
Zentrales Anliegen des Kinder- und Jugendschutzes im Haus des Jugendrechts ist die Bündelung und Koordination von kriminalpräventiven Angeboten und jugendspezifischer Prävention wie z. B.:
- Präventionskampagnen
zu Gewalt- und Jugendkriminalität, Rechtsextremismus, Gefahren im Internet, Handy und Gewalt, jugendgefährdende Computerspiele, sexueller Missbrauch, Drogen- und Alkoholsucht etc. - Vernetzung und Zusammenarbeit
mit den örtlichen Trägern der Jugendhilfe, Kommunaler Präventivrat, Sportvereinen, Stadtjugendring, Stadtteilarbeitskreisen, Ortsvorstehern und den Schulen. - Einbindung weiterer Akteure und Institutionen
bei der Bedarfsanalyse, der Planung und die Durchführung von Angeboten und Maßnahmen im kriminalpräventiven Bereich.
