Kinder- und Jugendschutz im Haus des Jugendrechts

Durch die Zuordnung des Fachbereiches Kinder- und Jugendschutz in das neu konzipierte Haus des Jugendrechts, hat sich das Aufgabenspektrum konzeptionell erweitert.

Die neue Einrichtung will Jugendschutz, pädagogische Hilfsangebote und Jugendstrafverfahren intensiv verzahnen.

Zentrales Anliegen des Kinder- und Jugendschutzes im Haus des Jugendrechts ist die Bündelung und Koordination von kriminalprä­ventiven Angeboten und jugendspezifischer Prävention wie z. B.:

  • Präventionskampagnen
    zu Gewalt- und Jugendkriminalität, Rechtsextremismus, Gefahren im Internet, Handy und Gewalt, jugendgefährdende Computerspiele, sexueller Missbrauch, Drogen- und Alkoholsucht etc.
  • Vernetzung und Zusammenarbeit
    mit den örtlichen Trägern der Jugendhilfe, Kommunaler Präventivrat, Sportvereinen, Stadtjugendring, Stadtteilarbeitskreisen, Ortsvorstehern und den Schulen.
  • Einbindung weiterer Akteure und Institutionen
    bei der Bedarfsanalyse, der Planung und die Durch­führung von Angeboten und Maßnahmen im kriminalpräventiven Bereich.