Die Jugendgerichtshilfe im Haus des Jugendrechts
Die Jugendgerichtshilfe als Teil der öffentlichen Jugendhilfe ist ein spezialisierter Fachdienst des Allgemeinen Sozialdienstes im Bereich des Jugendstrafverfahrens.
Die Jugendgerichtshilfe begleitet Jugendliche (14-18 Jahre) und ihre Familien sowie Heranwachsende (18-20 Jahre) während des gesamten Jugendstrafverfahrens, auch vor dem Jugendrichter.
Da im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht, ist es Aufgabe der Jugendgerichtshilfe zu überprüfen, welche Maßnahmen aus pädagogischer Sicht sinnvoll erscheinen, damit die Jugendlichen und Heranwachsenden sowie deren Familien Unterstützung und Hilfe in der Lebensführung erhalten. Maßnahmen können sein: Anti-Gewalt-Training, Verkehrsunterricht, Sozialer Trainingskurs, Kompetenztraining und vieles mehr. Ziel hierbei ist es, weitere Straffälligkeit zu verhindern und damit den Betroffenen eine Chance für ihre Zukunft zu geben.
Die Jugendgerichtshilfe hat keine anwaltliche Funktion, sieht sich jedoch als Vermittler zwischen Polizei, Justiz und dem jungen Menschen. Durch die örtliche Nähe der drei Kooperationspartner ist es möglich, den jugendlichen Straftäter unmittelbar mit seiner Tat zu konfrontieren und durch die „kurzen Wege“ schnelle Absprachen zu treffen, damit die Jugendhilfe zeitnah pädagogische Hilfen einleiten und somit letztlich präventiv wirken kann.
