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am 17.11.12
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Haus des Jugendrechts in Mainz
Um dem im Jugendstrafverfahren vorrangigen Erziehungsgedanken zu genügen, ist es erforderlich, nach rascher Aufklärung des Sachverhalts mit schnellen und individuell auf die Bedürfnisse des einzelnen Täters abgestimmten Maßnahmen zu reagieren, um zukünftiges delinquentes Verhalten zu verhindern.
Aufgrund der kurzen Wege ist es im HdJR möglich, dass Ermittlungsverfahren nach der polizeilichen Erstbearbeitung durch die Staatsanwälte binnen kürzester Zeit –häufig schon nach wenigen Stunden- abschließend bearbeitet sind.

